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Sammelklage: Vodafone erhöhte einseitig den Preis, nun klagen Zehntausende – so können Sie noch mitmachen

Stern 

Weil Vodafone vielen Internetkunden einseitig den Preis erhöhte, erheben Verbraucherschützer eine Sammelklage. Betroffene können sich jetzt anschließen. Der stern erklärt, wie.

Lohnt es, sich wegen fünf Euro mit dem Internetanbieter anlegen? Wohl eher nicht. Aber ärgerlich ist es schon. Im vergangenen Jahr schickte Vodafone vielen Kunden eine Preiserhöhung ins Haus. Die lapidare Begründung: stark gestiegene Kosten. Seitdem bucht der Internetkonzern denen, die daraufhin nicht gekündigt haben, Monat für Monat fünf Euro extra ab – die sogenannte Basispreisanpassung. Aber ist das auch rechtens? Nein, findet der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV). Und hat eine Sammelklage gegen den Konzern eingereicht.

Seit Ende April können sich Betroffene nun dieser Klage anschließen. In der ersten Woche haben das bereits mehr als 40.000 getan. Bis zu zehn Millionen Haushalte könnten betroffen sein, denn so viele Internetverträge (DSL und Kabel) hat Vodafone in Deutschland abgeschlossen. Die genaue Zahl ist unklar. Wie oft er den Preis tatsächlich angehoben hat, wollte Vodafone dem stern auf Nachfrage nicht verraten.

Wer kann sich der Klage anschließen? Und wie gut sind die Aussichten? Der stern beantwortet die wichtigsten Fragen:

Um welche Vodafone-Verträge geht es?

Zwischen März und Oktober 2023 verschickte Vodafone Schreiben an viele seiner Kunden, die Internet über Festnetz oder TV-Kabel beziehen. Darin kündigte das Unternehmen einseitig an, die Preise zu erhöhen. Vodafone ist der Ansicht, dies sei sein gutes Recht. Eine entsprechende Klausel ist Teil der AGBs. Der VZBV sieht das allerdings anders: Die Preisanpassungsklauseln seien "unangemessen benachteiligend und intransparent". Schon mehrfach prozessierten Verbraucherschützer mit Unternehmen um solche Klauseln. Das Ergebnis: Grundsätzlich sind sie erlaubt, es gibt aber klare rechtliche Anforderungen. Vor allem muss der Grund für die Erhöhung nachvollziehbar sein, damit das Unternehmen nicht einfach seine Gewinnspanne erhöhen kann.

Wer kann gegen Vodafone klagen?

Teilnehmen können alle Verbraucherinnen und Verbraucher, die von Vodafone 2023 ein allgemeines Preiserhöhungsschreiben bekommen haben. Nach Einschätzung des VZBV betrug die Erhöhung in der Regel fünf Euro. Es könnten aber auch andere Beträge erhoben worden sein. Oft findet sich der Betrag auf der monatlichen Rechnung als "Basispreisanpassung".

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Betroffen sind Internetverträge über Festnetz und TV-Kabel, nicht aber für Glasfaser. Die Sammelklage ist nur für Verbraucher – Selbständige und kleine Unternehmen können sich nicht anschließen. Ebenfalls ausgeschlossen sind Kunden, die nach der Preiserhöhung mit Vodafone den Vertrag nachverhandelt haben, um etwa eine höhere Datenrate zu bekommen. Denn dann liegt eine Zustimmung zum neuen Preis vor.

Wie gehen Betroffene vor?

Die Verbraucherschützer haben einen Klagecheck online gestellt, mit dem Kunden prüfen können, ob auch ihr Fall zur Sammelklage passt. Wer sich anschließen kann, erhält am Ende des Klagechecks genaue Hinweise und Formulierungsvorschläge für den Eintrag im sogenannten Klageregister beim Bundesamt für Justiz. Wer sich dort einträgt, ist automatisch Teil der Sammelklage.

Was kommt im besten Fall bei der Klage raus?

Die Sammelklage wird vor dem Oberlandesgericht Hamm verhandelt. Folgt das Gericht den Verbraucherschützern, dann müsste Vodafone die monatlichen fünf Euro plus Zinsen zurückzahlen. Außerdem wäre die Preiserhöhung unwirksam und müsste auch künftig nicht gezahlt werden, solange der Vertrag unverändert besteht.

Gibt es ein Risiko?

Wer sich der Sammelklage anschließt, hat keine Kosten. Auch nicht im Fall einer Niederlage. Möglich wäre, dass Vodafone Kunden, die sich der Klage anschließen den Vertrag kündigt. Das ist aber angesichts der Zahl der Betroffenen eher unwahrscheinlich.

Was sagt Vodafone?

Der Konzern schweigt sich über das Ausmaß der Preiserhöhungen aus. Man wolle sich zu einem "schwebenden Verfahren auch aus Wettbewerbsgründen" nicht äußern. Allerdings verteidigt der Internetanbieter die neuen Preise damit, dass "der Großteil aller deutschen Unternehmen inflationsbedingt seine Preise erhöht" habe. Außerdem sei die Preiserhöhung "moderat" ausgefallen. "Die rechtlichen Voraussetzungen dafür haben wir in unseren AGB entsprechend aufgenommen", so Vodafone.

Laufen weitere Sammelklagen?

Der VZBV geht nicht nur gegen Vodafone vor. Für rechtswidrig hält er zum Beispiel auch die Preiserhöhungen des Sport-Streaminganbieters Dazn für Bestandskunden aus den Jahren 2021 und 2022. Vor allem 2022 stieg der monatliche Preis für das Abo deutlich von 14,99 auf damals 29,99 Euro. Hier hat das Oberlandesgericht Hamm die Sammelklage noch nicht angenommen. Wer daran teilnehmen will, kann sich beim VZBV in den "News-Alert" eintragen und wird per Email auf dem Laufenden gehalten.

Quellen: VZBV, Vodafone

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