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Jobverlust: Knappe Klagefrist: So kommen gekündigte Mitarbeiter zur Abfindung

Stern 
Jobverlust: Knappe Klagefrist: So kommen gekündigte Mitarbeiter zur Abfindung

Verlieren Angestellte ihren Job, können sie in vielen Fällen eine Abfindung aushandeln. Doch wer mit einem finanziellen Polster aus der Trennung gehen will, muss sich beeilen.

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Personalabbau, Stellenkürzung, Umstrukturierung – trennen sich Arbeitgeber von einem Mitarbeiter oder einer Mitarbeiterin, ist das für den oder die Betroffene meist ein Schock. Dann tut es gut, wenn die Firma wenigstens eine Abfindung zum Abschied springen lässt. Ganz freiwillig tut der Arbeitgeber das aber meistens nicht. Rechtlicher Beistand kann helfen. Hier setzen Online-Rechtsdienstleister an.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben keinen generellen Anspruch auf eine Entschädigung, wenn sie ihren Arbeitsplatz verlieren. Unternehmen lassen sich dennoch häufig auf eine Abfindung ein, um einem langwierigen Prozess vor dem Arbeitsgericht aus dem Weg zu gehen. Das Gesetz deute die Möglichkeit einer Abfindung nur an einer einzigen Stelle an, "nämlich dann, wenn der Arbeitnehmer auf eine Kündigungsschutzklage verzichtet", sagte Alexander Bourzutschky, Anwalt für Arbeits- und Sozialrecht bei der Kanzlei Rödl und Partner, kürzlich im Interview mit Capital. Dennoch bleibt ein finanzieller Ausgleich freiwillig und die Höhe ist immer Verhandlungssache. Das gilt aber auch für den oder die Beschäftigte.

Höhe der Abfindung frei verhandelbar

Bei der Höhe der Abfindung gibt es eine Faustformel: Ein halbes Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr gilt üblicherweise als Verhandlungsgrundlage. Es stärkt die eigene Position, wenn man über die Jahre gute Arbeitsleistungen erbracht hat oder sich Wissen und Einblicke in das Unternehmen angeeignet hat, die auch bei der Konkurrenz gefragt sein könnten. Und: Der Arbeitgeber ist meistens dann bereit mehr Geld für einen Ausgleich auszugeben, wenn die Kündigung zum Beispiel wegen formaler Fehler vor Gericht vermutlich nicht Stand halten wird, er sich aber trotzdem vom Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin lösen möchte.

Auch bei Angestellten, die ihrer Firma lange treu waren, ist mitunter mehr drin. Das Kündigungsschutzgesetz sieht zum Beispiel bis zu 15 Monatsgehälter als Abfindung vor, wenn gekündigte Mitarbeiter über 50 Jahre alt sind und mindestens 15 Jahre Betriebszugehörigkeit aufweisen.

Jobwechsel Umfrage 18.10

Egal ob normaler Angestellter oder Führungskraft – von Alleingängen bei Abfindungsverhandlungen rät Rechtsanwalt und Unternehmer Fabian Beulke ab: "Wer sich anwaltlich vertreten lässt, hat gute Chancen, eine angemessene Abfindung auszuhandeln", sagt er im Gespräch mit Capital.

Dreiwöchige Klagefrist

Um Rechtsbeistand sollten sich Beschäftigte umgehend kümmern, sobald die Kündigung auf ihrem Tisch landet. Denn der Zeitraum, in der eine Kündigungsschutzklage eingereicht werden kann, ist kurz: Nach Zugang der Kündigung bleiben dafür nur drei Wochen. In dieser Zeit müssen Beschäftigte tätig werden. Entweder einigen sie sich mit dem Arbeitgeber auf eine Abfindung und verzichten im Gegenzug auf den Gang vors Arbeitsgericht. Oder sie klagen zunächst und verhandeln anschließend mit dem Arbeitgeber, ob sie die Kündigungsschutzklage zurücknehmen. Die finanzielle Ausgleichszahlung wäre somit eine Art Gegenleistung.

"Mit einer Abfindung kauft sich der Arbeitgeber vom Risiko frei, vor Gericht über die Kündigung streiten zu müssen", erklärt Beulke. Lassen Gekündigte die dreiwöchige Klagefrist allerdings verstreichen, ohne zu handeln, gilt die Kündigung als wirksam. "Egal wie schreiend ungerecht der Arbeitsplatzverlust vielleicht war, es lässt sich dann nichts mehr machen."

Schnelle Hilfe bei Legal Techs

Doch manche hält der Schock über den Jobverlust und die Sorge vor den Anwaltskosten davon ab, sich rechtzeitig zu kümmern. Wer schnell die eigenen Erfolgsaussichten abschätzen lassen will, aber keine vertraute Kanzlei zur Hand hat und Kosten scheut, wird im Internet fündig. Online bieten verschiedene Rechtsdienstleister und Kanzleien Rat für alle, denen gekündigt wurde sowie Angestellten, die ein Angebot zur Vertragsaufhebung erhalten haben. Sie prüfen Kündigungen und lassen den Fall von Arbeitsrechtsprofis einschätzen – häufig kostenlos.

Mehrals ein Job13:52

Ähnlich läuft es auch beim Legal-Tech-Unternehmen Cleverklagen von Fabian Beulke. "Wir vermittelt Leute, die Probleme mit dem Arbeitgeber haben, an kompetente Experten im Arbeitsrecht", erzählt er. Über die Webseite können Angestellte ihren Fall prüfen lassen und einen unverbindlichen, telefonischen Beratungstermin mit einem Anwalt vereinbaren. Stehen die Chancen gut, bekommen Kunden ein Angebot, zu welchen Konditionen der Anwalt tätig wird.

Kommt ein Auftrag zustande, trägt entweder die Rechtsschutzversicherung die Kosten, oder das Legal-Tech übernimmt das gesamte Risiko des Rechtsstreits. "Können unsere Anwälte erfolgreich eine Abfindung aushandeln, erhalten wir einen Anteil am Ergebnis", erklärt Beulke. Geht der Fall wider Erwarten nachteilig für den Arbeitnehmer aus, bleibt alles kostenfrei. "Keine Rechtsschutzversicherung zu haben, sollte niemanden abhalten, sich rechtzeitig gegen eine Kündigung zu wehren."

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