Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf für Krankenhausreform
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) für eine umfassende Neuordnung des Krankenhauswesens beschlossen. Die Reform soll die Finanzierung neu regeln und wirtschaftlichen Druck von den Krankenhäusern nehmen. Lauterbach erhofft sich davon den Erhalt einer flächendeckenden medizinischen Versorgung, einen Abbau von Bürokratie und eine bessere medizinische Versorgung.
Die geplante Reform soll die Finanzierung der Kliniken durch eine Abkehr vom System der Fallpauschalen sichern - sie werden dafür nicht mehr nur für einzelne Behandlungen bezahlt, sondern bekommen eine so genannte Vorhaltepauschale dafür, dass sie bestimmte Behandlungen anbieten. Zudem sollen sich die Kliniken künftig auf jene Behandlungen spezialisieren, die sie besonders gut beherrschen.
Die Reform ist allerdings umstritten: Mehrere Verbände haben scharfe Kritik daran geübt. "Die bisherigen Reformpläne bedrohen die Stabilität der Krankenhausversorgung in Deutschland", sagte der Chef der Krankenhausgesellschaft (DKG), Gerald Gaß, den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) vom Mittwoch. Auch aus den Ländern, auf deren Zustimmung die Regierung im Bundesrat angewiesen ist, kommen massive Einwände.