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Lebenslange Haft für tödliche Messerattacke in Regionalzug bei Brokstedt

Stern 
Lebenslange Haft für tödliche Messerattacke in Regionalzug bei Brokstedt

Im Prozess um die tödliche Messerattacke in einem Regionalzug im schleswig-holsteinischen Brokstedt ist der Täter zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht in Itzehoe sprach den 34-jährigen Beschuldigten Ibrahim A. am Mittwoch wegen zweifachen Mordes sowie vierfachen Mordversuchs in Tateinheit mit verschiedenen Körperverletzungsdelikten für schuldig. Zudem stellte es die besondere Schwere der Schuld fest, was eine mögliche vorzeitige Haftentlassung faktisch ausschließt.

Es habe sich um eine "außergewöhnliche Verhandlung über eine außergewöhnlich erschütternde Tat" gehandelt, sagte der Vorsitzende Richter Johann Lohmann in seiner mündlichen Urteilsbegründung. Der Angeklagte habe aus Wut und Frust zwei Menschen getötet und viel Leid über anderen Opfer gebracht. Er habe letztlich "einen Amoklauf" begehen wollen.

A. habe sich schon seit längerer Zeit ungerecht behandelt gefühlt und "große Wut" verspürt. Er habe sich daher seit geraumer Zeit auch mit dem Gedanken getragen, an "willkürlich ausgewählten Opfern Vergeltung zu üben", führte der Richter zum Motiv aus. Am Tattag habe er diesen Beschluss dann nach einem vergeblichen Behördengang im Kieler Rathaus in dem Zug in die Tat umgesetzt.

Die Messerattacke hatte sich vor annähernd eineinhalb Jahren am 25. Januar vergangenen Jahres während der Fahrt eines Regionalzugs ereignet. Zwei junge Menschen starben, mehrere weitere Menschen wurden teils lebensgefährlich verletzt. A. wurde nach einem Halt des Zugs im Bahnhof von Brokstedt von Zeugen überwältigt und anschließend festgenommen. Eine bei dem Angriff verletzte Frau beging später Suizid.

Das Urteil entsprach der Forderung der Staatsanwaltschaft, der sich die Nebenklage angeschlossen hatte. Die Verteidigung war dagegen von einer Schuldunfähigkeit aufgrund einer psychischen Erkrankung ausgegangen. Sie sprach sich für einen formalen Freispruch und die Einweisung in eine psychiatrische Klinik aus.

Ein vom Gericht beauftragter psychiatrischer Sachverständiger sah bei A. während des im Juli vergangenen Jahres begonnenen Prozesses jedoch keinerlei tatrelevante Einschränkungen der Schuldfähigkeit. Dieser Feststellung schloss sich am Mittwoch nun auch das Landgericht an.

Der Beschuldigte folgte der Urteilsverkündung teilnahmslos weitgehend mit gesenktem Blick. Einlassungen der Verteidigung im Namen von A., nach denen es bereits vor der Tat zu Konflikten mit den später Getöteten gekommen sein soll, wies das Gericht dabei als "frei erfunden" zurück. Es sei davon überzeugt, dass sich der Angeklagte bereits vor der Zugfahrt zur Tat entschlossen und zu diesem Zweck ein Küchenmesser in einem Supermarkt gestohlen habe, sagte Lohmann.

Die Attacke hatte sich auf der Rückfahrt von A. von einem erfolglosen Behördengang in Kiel ereignet, wo der als Flüchtling seit 2014 legal in Deutschland lebende Angeklagte wegen einer Verlängerung eines Dokuments vorgesprochen hatte. Er war nur wenige Tage zuvor in Hamburg aus einer etwa einjähriger Untersuchungshaft entlassen worden und galt damals als obdachlos.

Nach der Tat wurden auch Kommunikationspannen zwischen verschiedenen im Lauf der Zeit für A. zuständigen Ausländer- und Sicherheitsbehörden bekannt und führten zu hitzigen Debatten. Die Politik beschloss inzwischen Neuregelungen.

A. hatte in verschiedenen Bundesländern gelebt, darunter mehrere Jahre in Nordrhein-Westfalen. Er war polizeibekannt und wegen einiger kleiner Delikte vorbestraft. Auch Drogenprobleme standen im Raum. In dert Haft kam es laut Behörden öfters zu Konflikten mit dem Beschuldigten.

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