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Gegen Corona-Ausschuss: Verfassungsrechtliche Vorbehalte im Landtag

Stern 
Gegen Corona-Ausschuss: Verfassungsrechtliche Vorbehalte im Landtag

Die AfD-Landtagsfraktion in Hessen möchte einen Corona-Untersuchungsausschuss einsetzen. Dazu ist am Mittwochabend eine Abstimmung geplant - sie steht nun auf der Kippe.

Im hessischen Landtag bestehen Vorbehalte gegen den von der AfD-Fraktion geplanten Corona-Untersuchungsausschuss. Die Regierungskoalition aus CDU und SPD hat verfassungsrechtliche Bedenken gegen den von der AfD formulierten Antrag zur Einsetzung des Gremiums, über den noch am Mittwochabend im Plenum abgestimmt werden soll. Die Fraktionsvorsitzenden Ines Claus (CDU) und Tobias Eckert (SPD) hatten am späten Dienstagabend gesagt, ein von den Regierungsfraktionen in Auftrag gegebenes juristisches Gutachten bestätige, dass der AfD-Antrag zumindest in Teilen verfassungswidrig sei.

So werde in dem Einsetzungsantrag nicht präzise genug eingegrenzt, was der Ausschuss überhaupt untersuchen solle. Der Hessische Landtag sei auch nicht dafür zuständig, das Handeln von Bundesbehörden wie dem Robert Koch-Institut (RKI) oder die Beschlüsse der Bund-Länder-Konferenz nachträglich zu überprüfen, wie dies die AfD fordere.

Auf Initiative von CDU und SPD soll der AfD-Antrag daher zunächst in den Hauptausschuss des Parlaments überwiesen werden, um dort die verfassungsrechtlichen Probleme zu klären, wie ein Sprecher der SPD-Fraktion erläuterte. Damit würde am Mittwochabend im Landtagsplenum nicht über die Einsetzung des Untersuchungsausschusses abgestimmt. Der Hauptausschuss wolle die Landtagsverwaltung bitten, drei Gutachten zur verfassungsrechtlichen Beurteilung des AfD-Antrags in Auftrag zu geben. Zunächst hatten andere Medien über die Pläne von CDU und SPD berichtet, die von den Grünen und der FDP unterstützt werden.

Um einen Untersuchungsausschuss einzusetzen, sind 20 Prozent der Abgeordnetenstimmen nötig. Das sind 27 der 133 Abgeordneten. Die AfD-Fraktion besteht derzeit aus 26 Mitgliedern. Auch der fraktionslose Abgeordnete Sascha Herr unterstützt den Antrag. Die AfD-Parlamentarier haben ihn einst nicht in ihren Reihen aufgenommen unter Verweis auf Kontakte zu Neonazis, die er selbst bestreitet. Nach Angaben der AfD soll der Untersuchungsausschuss "sachliche Aufklärung" nach "beispiellosen Grundrechtseinschränkungen" in Corona-Zeiten leisten. Thematisiert werden sollen etwa der Lockdown, Impfungen und Maskenpflicht.

Der Grünen-Fraktionsvorsitzende Mathias Wagner erklärte, die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses sei ein wichtiges Recht des Parlaments und in der Verfassung garantiert. "Unsere Verfassung und die Rechtsprechung dazu gibt allerdings auch Regeln zu den Abläufen eines solchen Ausschusses vor", erklärte er. "An diese Regeln hält sich die AfD nicht. Sie unterstreicht damit, dass es ihr nicht um die Sache, sondern um Polemik und eine Show-Veranstaltung geht."

Der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Oliver Stirböck, nannte es "einen richtigen Schritt", zunächst nicht über die Einsetzung des Gremiums abzustimmen. "Ein Untersuchungsausschuss braucht einen verfassungsgemäßen Einsetzungsauftrag - keinen, bei dem die Verfassungswidrigkeit entscheidender Passagen ins Auge springt", mahnte er. "Ziel ist nicht die Verschleppung, sondern ein verfassungskonformer Einsetzungsauftrag."

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