Erstinstanzliche Urteile: Servicepauschalen von T-Mobile laut BGHS unzulässig
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Zwei nicht rechtskräftige Urteile des Bezirksgerichts für Handelssachen in Wien könnten sich für Telekom-Anbieter als teuer erweisen. Denn in den beiden Verfahren rund um die von T-Mobile verrechneten Servicepauschalen wurde nun erstinstanzlich entschieden, dass diese unzulässig sind. Ein rechtskräftiges Urteil hätte eine Rückzahlungspflicht zur Folge.