Neu im Arbeitsrecht: Weiterbildung als Arbeitszeit: Wann Betriebe die Kosten übernehmen müssen
Eine neue Bestimmung sieht vor, dass verpflichtende Weiterbildung nun unter Arbeitszeit fallen muss. Und auch die Kosten müssen gegebenenfalls übernommen werden, betonen Arbeiterkammer und Gewerkschaft.