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Landgericht: Ermittlungen gegen Ex-Präsidenten des Oberlandesgerichts

Stern 
Landgericht: Ermittlungen gegen Ex-Präsidenten des Oberlandesgerichts

Zum Auftakt eines Korruptionsprozesses vor dem Landgericht Gera wird bekannt: Die entsprechenden Ermittlungen innerhalb der Thüringer Justiz sind umfangreicher als bislang bekannt.

Die Ermittlungen innerhalb der Thüringer Justiz zu einem mutmaßlichen Korruptionsfall am Oberlandesgericht sind umfangreicher als bislang öffentlich bekannt. Die Staatsanwaltschaft Gera führe in diesem Zusammenhang schon seit Januar 2023 ein Ermittlungsverfahren gegen einen ehemaligen Präsidenten des Thüringer Oberlandesgerichts, bestätigte ein Vertreter der Staatsanwaltschaft am Donnerstag vor dem Landgericht Gera. Diesem sei im Zuge dieses Verfahrens ein Anhörungsbogen zugesandt worden. "Bisher ist darauf keine Reaktion erfolgt", sagte der Staatsanwalt. Im Zuge des Ermittlungsverfahrens sollte es nun Zeugenvernehmungen geben.

Vor dem Landgericht muss sich seit Donnerstag ein früherer führender Justizbeamter des Oberlandesgerichts verantworten, der unter Korruptionsverdacht steht. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, sich von zwei Unternehmern bestechen lassen zu haben. Der 69-Jährige bestritt das vor Gericht. "Er hat ebenso wenig Vorteile gewährt, wie er Vorteile angenommen hat", sagte sein Verteidiger nach der Anklageverlesung. Gemeinsam mit dem ehemaligen Justizbediensteten sind auch die beiden Geschäftsmänner angeklagt, die ihn durch die Gewährung von privaten Darlehen bestochen haben sollen. Sie sollen sich damit im Gegenzug rechtswidrig Dienstleistungsaufträge des Thüringer Oberlandesgerichts gesichert haben.

Die Anwälte der Angeklagten beantragten kurz nach Verlesung der Anklage die Aussetzung des Verfahrens - und verwiesen dabei auf die zuvor öffentlich nicht bekannten Ermittlungen gegen den ehemaligen Präsidenten. Aus den Akten zu dem Verfahren gegen die Angeklagten ergebe sich, dass die Staatsanwaltschaft prüfe, ob dieser einen Untergebenen zu einer Straftat verleitet habe. Daraufhin bestätigte der Staatsanwalt die Existenz des Verfahrens - ohne allerdings weitere Einzelheiten zu nennen.

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