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Wohnungsbau: Wohnraumschutzgesetz im Norden Landtag verabschiedet

Stern 
Wohnungsbau: Wohnraumschutzgesetz im Norden Landtag verabschiedet

In Schleswig-Holstein fehlt es an bezahlbarem Wohnraum, ebenso werden zahlreiche Wohnungen vernachlässigt oder zweckentfremdet. Um dem entgegenzuwirken, hat der Landtag ein neues Gesetz beschlossen.

Der schleswig-holsteinische Landtag hat ein Wohnraumschutzgesetz verabschiedet. "Zuletzt sind die Baugenehmigungen um mehr als 30 Prozent zurückgegangen", sagte Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack am Freitag im Kieler Landtag. Gleichzeitig nehme der Bedarf an mehr und bezahlbarem Wohnraum zu. Daher müsse einerseits mehr und günstiger gebaut, andererseits bestehender Wohnraum geschützt werden.

Mit dem Wohnraumschutzgesetz werde dafür der Instrumentenkasten der Kommunen erweitert. Das Gesetz trage mit seinen Regelungen zur Zweckentfremdung zum Schutz von Wohnraum bei, so Sütterlin-Waack. Ebenso erhielten Gemeinden mit Wohnungsmangel die Möglichkeiten, selbst zu entscheiden, ob ihr Ort ein Zweckentfremdungsverbot brauche. Auch der Schutz vor Feuchtigkeit, funktionierende Heizungs- und Sanitäranlagen und Mindestwohnflächen könnten nun durch die Gemeinden eingefordert werden.

Ferner enthalte das Gesetz Mindestanforderungen an erträgliche Wohnverhältnisse. Werde der Wohnungsbestand daher vernachlässigt, könnten Eigentümerinnen und Eigentümer zu einer Wiederherrichtung verpflichtet werden. Als letztes Mittel könnten Kommunen auch die Unbewohnbarkeit erklären.

Das Wohnraumschutzgesetz wurde im Landtag trotz der Gegenstimmen der FDP-Fraktion verabschiedet. Ein weiterer Antrag der SPD zur Wohngemeinnützigkeit wurde hingegen abgelehnt.

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