Tipps der AK: Krank am Meer: So fällt der Urlaub nicht ins Wasser
Dauert die Erkrankung länger als drei Tage, zählt das nicht als Urlaub. Eine entsprechende Bestätigung muss allerdings vorgelegt werden.
Dauert die Erkrankung länger als drei Tage, zählt das nicht als Urlaub. Eine entsprechende Bestätigung muss allerdings vorgelegt werden.