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Anklage fordert Bewährungsstrafe für Björn Höcke

Die Staatsanwaltschaft hat im Prozess gegen den Thüringer AfD-Chef Björn Höcke wegen des Verwendens einer verbotenen NS-Parole acht Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung gefordert. Die Bewährungszeit solle bei zwei Jahren liegen.

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