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Verbrauch soll sinken: Gebührenerhöhung durch neues Wassergesetz in MV

Stern 
Verbrauch soll sinken: Gebührenerhöhung durch neues Wassergesetz in MV

2,60 Euro zahlen Haushalte in MV im Schnitt für den Kubikmeter Trinkwasser. Mit dem neuen Wassergesetz steigt der Preis um 10 Cent. Landwirte sollen künftig auch für die Beregnung ihrer Felder zahlen.

Mit einer Neufassung des Landeswassergesetzes will die Landesregierung den sparsameren Umgang mit Wasser in Mecklenburg-Vorpommern fördern und den Schutz vor Hochwasser und Überflutungen teilweise neu regeln. Wie Agrar- und Umweltminister Till Backhaus (SPD) mitteilte, brachte das Kabinett in Schwerin die Gesetzesänderung auf den Weg, die nun in die Verbandsanhörung geht und voraussichtlich im Herbst im Landtag beraten wird. 

Höhere Entnahmegebühr für Grundwasser 

Dem Entwurf zufolge soll die Gebühr für die Entnahme von Grundwasser von bislang 10 auf 20 Cent je Kubikmeter verdoppelt werden. Nach Angaben von Backhaus bedeutet das für eine vierköpfige Familie bei einem Jahresverbrauch von etwa 150 Kubikmetern eine Erhöhung der Trinkwassergebühren um 15 Euro im Jahr. "Das ist im Vergleich zu anderen Kostensteigerungen eine vertretbare Erhöhung", sagte Backhaus. Er erhoffe sich, dass die Ressource Wasser künftig mehr geschätzt und angesichts der klimatischen Veränderungen sorgsamer mit ihr umgegangen werde. 

Auch Landwirte sollen zahlen 

Landwirte und Gärtnereien, die nach dem übernommenen alten DDR-Wasserrecht bislang ihre Felder unentgeltlich beregnen konnten, sollen künftig ebenfalls für die Wassernutzung zahlen. Dagegen hatte es Proteste gegeben. Nach Angaben von Backhaus werden dem Gesetzentwurf zufolge für jeden Kubikmeter Wasser aus Seen und Flüssen künftig zwei Cent fällig, für Brunnenwasser sechs Cent. Im Jahr 2022 seien im Nordosten knapp 22.000 Hektar künstlich bewässert worden und damit 1,6 Prozent der Agrarflächen. 

Der Minister bezifferte die Zusatzkosten durch das neue Wassergeld auf 46 Euro pro Jahr und Hektar. "Umgerechnet auf ein Kilo Kartoffeln oder Möhren wäre es für den Verbraucher ein Cent mehr", erklärte Backhaus. Seinem Hause sei nicht daran gelegen, die Obst und Gemüseproduktion im Land abzuwürgen. "Wir machen das mit Augenmaß und nicht mit der Brechstange", betonte der Minister. Die Gebührenerhebung solle Landwirte auch animieren, auf effektivere Methoden umzustellen, wie etwa die Tröpfchenbewässerung. 

Bessere Wassergüte als Ziel 

Insgesamt erwartet das Ministerium durch die Gebührenerhebung und die höheren Gebühren für Haushalte Mehreinnahmen von jährlich etwa 11 Millionen Euro, die auch wieder dem Gewässerschutz zugutekommen sollen. Positive Auswirkungen auf die Wassergüte soll auch die Einrichtung von fünf Meter breiten Schutzstreifen am Rande von Gewässern haben. Auf diesen Flächen, die sich laut Backhaus landesweit auf mehr als 7500 Hektar summieren, dürfen weder Dünge- noch Pflanzenschutzmittel ausgebracht werden. 

Schutz vor Hochwasser 

Beim Schutz von Siedlungsbereichen vor Hochwasser will sich das Land künftig auf zusammenhängende Wohn- und Gewerbegebiete konzentrieren. Bau und Unterhaltung von Hochwasser- und Küstenschutzanlagen für Flächen außerhalb geschlossen besiedelter Gebiete sollen in den Händen der Gemeinden und der Wasser- und Bodenverbände bleiben oder dorthin übertragen werden. Laut Backhaus müssen angesichts zunehmender Starkregenereignisse und des zu erwartenden Anstiegs des Meeresspiegels Deiche und Dämme kontinuierlich überwacht und bei Bedarf auch weiter ausgebaut werden. Dafür und für den Gewässerschutz würden jährlich 59 Millionen Euro eingesetzt.

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