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Kompromiss: Schutzhütte in Lüneburger Heide darf bleiben

Stern 
Kompromiss: Schutzhütte in Lüneburger Heide darf bleiben

Einer von der Landjugend Amelinghausen aufgebauten Hütte für Wanderer fehlte die Genehmigung. Nun darf die kleine Raststätte in der Lüneburger Heide bleiben.

Trotz fehlender Baugenehmigung darf die kleine Schutzhütte in der Kronsbergheide bei Lüneburg bleiben. Der Landkreis Lüneburg und die Gemeinde Amelinghausen einigten sich darauf, dass die Raststätte umgebaut werden muss. "Die Hütte ist natürlich eine tolle Leistung der Landjugend, die sie in einer 24-Stunden-Aktion gebaut hat", sagte Landrat Jens Böther. Er sei froh, dass man auch ohne rechtliche Grundlage eine gemeinsame Lösung gefunden habe. 

Auch Samtgemeindebürgermeister Christoph Palesch, der monatelang für den Erhalt gekämpft hatte, begrüßte die Einigung: "Natürlich hätten wir uns als Gemeinde Amelinghausen gewünscht, dass unsere rechtliche Auffassung in Gänze durchdringt, der nun gefundene Kompromiss ist aber ein guter, der weitere rechtliche Verfahren verhindert." Mit der Vereinbarung werden die Rechtsstreitigkeiten beigelegt und der Landkreis verpflichtet sich, die Hütte bis zu 25 Jahre lang zu dulden. Damit ist der Streit vor dem Heideblütenfest im August beigelegt. 

Bedingung war, dass die Außenanlagen, vor allem die gepflasterten Bereiche, Tische und Bänke sowie die Hecke entfernt werden. Auch in der Hütte wird die Pflasterung herausgenommen. Die Wetterseite bleibt geschlossen, zwei Seiten werden geöffnet. Ein Zaun soll künftig die Rasenfläche vor dem Betreten schützen. Um die beschädigten Biotope auszugleichen, errichtet die Gemeinde zudem ein Ersatzbiotop.

Initiative der Landjugend

Eine Gruppe junger Leute hatte im Mai vergangenen Jahres die mit Spenden finanzierte Unterstellmöglichkeit zusammengebaut. Sie hatten die Unterstützung der Samtgemeinde und gingen davon aus, dass sie für das kleine Refugium keine Baugenehmigung brauchen. Sie wurden aber anonym angezeigt, weil die Schutzhütte an einem Biotop liegt und der Landkreis sah das Werk als bauliche Anlage, die genehmigt werden muss. Der Vorschlag des nachträglichen Bauantrags wurde abgelehnt.

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