World News in German

Nach Rissen am Deich: Kein Abschuss von Wolf an Küste - Kontroverse Diskussion

Stern 
Nach Rissen am Deich: Kein Abschuss von Wolf an Küste - Kontroverse Diskussion

Der Landkreis Aurich will einen Wolf, der mehrere Schafe gerissen hat, abschießen lassen. Das Gericht erlaubt es nicht. Das Urteil wird heiß diskutiert.

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Oldenburg, dass an der Nordseeküste erst einmal kein Wolf geschossen werden darf, sorgt für Diskussionen. Die CDU-Landtagsfraktion fordert Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) auf, eine Bundesratsinitiative zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes einzubringen. Nur so könne eine bundesweite Regelung getroffen werden. Auch die Schafhalter sind empört. 

Das Umweltministerium verwies darauf, dass der Landkreis Aurich Beschwerde gegen den Beschluss beim OVG in Lüneburg einlegen kann. Zudem habe der Europäische Gerichtshof entschieden, dass in Österreich das Jagdverbot beim Wolf gültig sei, da der Wolf streng geschützt ist. Das Ministerium will beide Entscheidungen genau prüfen.

"Wir wollen, dass in Niedersachsen unsere Weidetierhalter in Ruhe arbeiten können und unsere Deiche zum Schutz der Menschen weiterhin von Schafen gepflegt werden. Dazu muss das Bundesnaturschutzgesetz geändert werden, damit endlich Wolfsabschüsse möglich werden", erklärte der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Sebastian Lechner. 

Seine Fraktion werde dazu einen Entschließungsantrag in den Landtag einbringen. "Es hieß, man müsse lediglich einen Leitfaden ändern, um zu Wolfsabschüssen zu kommen. Die jüngsten Verwaltungsgerichtsurteile haben gezeigt, dass dies ein Irrtum war und ist", betonte er. Der Förderverein der Deutschen Schafhaltung forderte die Bundesregierung auf, eine umfangreiche Gesetzesänderung auf den Weg zubringen, damit Rechtssicherheit für die Weidetierhaltung geschaffen und Abschüsse nicht mehr durch Gerichte gestoppt werden.

Gericht in Oldenburg stoppt Ausnahmegenehmigung 

Das Verwaltungsgericht Oldenburg hatte einem Eilantrag gegen eine Ausnahmegenehmigung für die sogenannte Entnahme, also die Tötung, eines Wolfes im Landkreis Aurich stattgegeben. Die Kammer entschied demnach am Mittwoch, dass nicht genügend Voraussetzungen für die Abschussgenehmigung erfüllt seien, wie das Gericht mitteilte. Die Ausnahmegenehmigung sei damit rechtswidrig. Der Freundeskreis freilebender Wölfe hatte Widerspruch gegen den geplanten Abschuss eingelegt. Der Gerichtsbeschluss ist noch nicht rechtskräftig.

Als Grund für die Genehmigung hatte die Landkreisverwaltung am 4. Juli ein "wiederkehrendes problematisches Rissverhalten" genannt. Laut Gericht ging es um vier getötete und vier verletzte Schafe bei Dornum. Ob es sich bei dem Tier um denselben Wolf handelt, der zuletzt auch auf der Insel Norderney gesichtet wurde, die zu dem Kreis gehört, wusste der Landkreis laut eigener Aussage nicht. Der Abschuss des Raubtieres sollte nach einem schnelleren Verfahren erfolgen. Er war bis zum 21. Juli genehmigt.

Ähnlicher Fall in Region Hannover

Das sogenannte Schnellabschussverfahren erlaubte den Abschuss eines Wolfes innerhalb eines Radius von 1.000 Metern um das letzte Rissereignis in der Gemeinde Dornum. Für das Verfahren braucht es keine DNA-Untersuchung, um genau den Wolf zum Abschuss freizugeben, der für die Risse verantwortlich ist. Auf das Verfahren für schnellere Wolfsabschüsse hatten sich Bund und Länder Ende 2023 geeinigt. In der Vergangenheit hatte auch das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg bereits eine Genehmigung für ein Schnellabschussverfahren in der Region Hannover gestoppt.

Der Landkreis Aurich hatte die Genehmigung laut dem Gericht unter anderem mit der Deichsicherheit begründet. "Das wiederkehrende Rissverhalten lässt weitere ernste Schäden erwarten", hatte die Kreisverwaltung zudem ursprünglich mitgeteilt. Die Kammer sah das nun nicht so. Unter anderem habe die Kreisverwaltung nicht berücksichtigt, dass bei den Rissen kein Mindestmaß eines wolfsabweisenden Schutzes gegeben war. Der Kreis hätte nachweisen müssen, dass auf dem Deich Schutzmaßnahmen, wie die Ertüchtigung des vorhandenen Zaunes oder die Errichtung eines mobilen Zaunes, nicht zumutbar seien.

Читайте на 123ru.net