Familien: Mütter bei Betreuung kranker Kinder weiter gefordert
Wenn kranke Kinder betreut werden müssen, können berufstätige Eltern zu Hause bleiben und Kinderkrankengeld beantragen. Es sind zumeist Mütter, die das nutzen.
Mütter übernehmen nach wie vor den Großteil der Betreuung kranker Kinder. Wie aus Daten der Barmer-Ersatzkasse hervorgeht, beantragten im Vorjahr in Mecklenburg-Vorpommern Frauen fast zweieinhalbmal so oft Kinderkrankengeld wie Männer.
So seien beim Barmer-Landesverband etwa 23.000 Anträge von Frauen und 9.160 Anträge von Männern gestellt worden. Bundesweit war der Anteil der berufstätigen Frauen, die bei ihren kranken Kindern zu Hause blieben, fast dreimal so hoch. Mit landesweit etwa 268.000 Versicherten und einem Bevölkerungsanteil von 17 Prozent ist die Barmer zweitgrößte Krankenkasse in Mecklenburg-Vorpommern.
"Das Kinderkrankengeld ist ein wichtiges Instrument, um Belastungen von Eltern zu mindern und eine gesunde Umgebung für Familien zu schaffen. Allerdings zeigt unsere Untersuchung auch, dass Frauen nach wie vor die Hauptlast bei der Kinderbetreuung tragen", konstatierte Barmer-Landesgeschäftsführer Henning Kutzbach.
Krankschreibungen rückläufig
Im Vergleich zu den Corona-Jahren 2021 und 2022 sei die Zahl der Anträge zurückgegangen. Während 2021 bei der Barmer landesweit 41.000 Anträge auf Kinderkrankengeld gestellt wurden, seien es 2023 insgesamt noch 32.160 gewesen. Wie die Datenanalyse weiter ergab, blieben bei der Barmer versicherte Frauen insgesamt 54.640 Tage bei ihren kranken Kindern zu Hause, Männer 20.960 Tage.
Laut Kutzbach haben seit Beginn dieses Jahres Eltern einen erweiterten Anspruch auf Kinderkrankengeld. Pro Kind kann ein Elternteil die Leistung jetzt für 15 statt für 10 Tage im Jahr beantragen. Für Alleinerziehende erhöht sich der Anspruch auf 30 Tage je Kind. Elternteile mit mehr als zwei Kindern können für bis zu 35 Tage Kinderkrankengeld erhalten, Alleinerziehende mit mehr als zwei Kindern für bis zu 70 Tage.