World News in German

AK informiert: „Katastrophenschäden sind in voller Höhe absetzbar“

AK informiert: „Katastrophenschäden sind in voller Höhe absetzbar“

Kosten für die Beseitigung von Schäden können als außergewöhnliche Belastungen bei der Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden, informiert AK-Präsident Günther Goach.

Читайте на 123ru.net