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Regierung: Affäre um Staatssekretäre: Ermittlungen eingestellt

Stern 

Monatelang war die Justiz dem Verdacht nachgegangen, bei der Besetzung von Staatssekretärsposten könnte die Landesregierung gegen geltendes Recht verstoßen haben. Nun sind diese Ermittlungen zu Ende.

Die Staatsanwaltschaft Erfurt hat Ermittlungen in der Staatssekretärs-Affäre gegen die Thüringer Landesregierung eingestellt. Dies geht aus einem Schreiben der Behörde hervor, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Bei den Ermittlungen ging es um den Verdacht, Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) oder die Minister seines Kabinetts könnten sich der Untreue zum Nachteil des Freistaats schuldig gemacht haben, als sie Staatssekretäre ernannten, die angeblich keine ausreichenden Qualifikationen für diese Ämter vorzuweisen hatten.Nach dpa-Informationen wurde das Verfahren eingestellt, weil keine strafrechtlich relevanten Handlungen festgestellt wurden. Weitere Ermittlungen zur Besetzung von beispielsweise Büroleiter-Stellen oder anderen Leitungsposten laufen noch.

Regierungschef erleichtert 

Ramelow reagierte erleichtert. "Es ist kein Ansatz einer strafrechtlichen Relevanz zu sehen", sagte er der dpa in Erfurt. Es habe keine schwere Pflichtverletzung und auch keine Untreue gegeben. 

Ausgangspunkt für die Ermittlungen war ein Prüfbericht des Landesrechnungshofes zur Personalpolitik der rot-rot-grünen Landesregierung. Darin wird unter anderem beanstandet, dass bei der Einstellung etwa von Staatssekretären die Bestenauslese nicht beachtet und Dokumentationspflichten verletzt worden seien. Der Landesrechnungshof wirft der Landesregierung darin systematische und schwerwiegende Verstöße gegen Regeln zur Einstellung von Beamten vor.

Ramelow nennt Kriterien lebensfremd 

Ramelow und sein Staatskanzleichef Benjamin-Immanuel Hoff (Linke) räumten Versäumnisse etwa bei den Dokumentationspflichten ein, wiesen aber die Vorwürfe im Kern zurück. Die Landesregierung beharrte auf einer anderen Rechtsauffassung als der Rechnungshof. 

Ramelow bekräftigte nun, es sei lebensfremd, wenn Staatssekretäre alle beamtenrechtlichen Voraussetzungen in jedem Detail, etwa dem Lebensalter, erfüllen müssten. Es habe sich um eine "ungewöhnliche Einschätzung des Rechnungshofes" gehandelt, auch mit Blick auf die Praxis der anderen Landesregierungen und der Bundesregierung, sagte Ramelow.

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