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Vereinsverbot: Verbot der "United Tribuns" auf dem Prüfstand

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Vereinsverbot: Verbot der

Das Bundesinnenministerium hat die "United Tribuns" als rockerähnliche Gruppierung verboten. Jetzt muss das Bundesverwaltungsgericht über eine Klage dagegen entscheiden.

Vor zwei Jahren hat das Bundesinnenministerium die rockerähnliche Gruppierung "United Tribuns" verboten - jetzt steht das Verbot vor Gericht auf dem Prüfstand. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt heute (Beginn: 10.00 Uhr) darüber, ob die Vereinigung sowie gut ein Dutzend ihrer Teilorganisationen, die sogenannten Chapter, verboten bleiben. Wann eine Entscheidung fällt, war zunächst offen.

Das Bundesinnenministerium hatte das Verbot im August 2022 auf das Vereinsgesetz gestützt. Zweck und Tätigkeit der "United Tribuns" liefen den Strafgesetzen zuwider, hieß es. Die Gruppe ähnele in ihren Strukturen einem Motorradclub und liefere sich Machtkämpfe mit anderen Vereinigungen. Geklagt hat nach Gerichtsangaben das Chapter "United Tribuns Northside".

In den vergangenen Jahren gab es immer wieder Prozesse gegen mutmaßliche Mitglieder. Dabei ging es unter anderem um Schutzgelderpressung, Drogenhandel und Zwangsprostitution. 2016 war in Leipzig ein Mitglied der "United Tribuns" erschossen worden; vier "Hells Angels" wurden dafür verurteilt. Hintergrund sollen Rivalitäten zwischen den Rockerclubs gewesen sein.

Terminakündigung des Gerichts

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