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Staatsanwaltschaft akzeptiert Boateng-Urteil nicht

Im Verfahren gegen den LASK-Spieler Jerome Boateng ist das letzte Wort noch immer nicht gesprochen. Die Staatsanwaltschaft hat Revision gegen das Urteil des Landgerichts München I eingelegt. Das Gericht hatte den Weltmeister von 2014 am vergangenen Freitag zwar wegen vorsätzlicher Körperverletzung an seiner Ex-Freundin schuldig gesprochen. Ähnlich wie bei einer Freiheitsstrafe auf Bewährung, muss der Ex-Weltmeister nur zahlen, wenn er gegen seine Auflagen verstößt.

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