Suspendierung von Kärntner Landtagsdirektor bleibt aufrecht
Landesverwaltungsgericht wies die Beschwerde des Beamten nach einer Verhandlung Anfang Juli ab. Auf das unterbrochene Disziplinarverfahren des Landes habe die Entscheidung keinen Einfluss.
Landesverwaltungsgericht wies die Beschwerde des Beamten nach einer Verhandlung Anfang Juli ab. Auf das unterbrochene Disziplinarverfahren des Landes habe die Entscheidung keinen Einfluss.