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Justiz: Ministerin: Besetzung bei Staatsanwaltschaft kein Skandal

Stern 
Justiz: Ministerin: Besetzung bei Staatsanwaltschaft kein Skandal

Ein leitender Posten an der Erfurter Staatsanwaltschaft muss neu besetzt werden. Das Justizministerium hat einen Favoriten. Doch ein Gericht wendet sich gegen die Entscheidung. Was folgt?

Thüringens Justizministerin Doreen Denstädt (Grüne) sieht in der gescheiterten Besetzung einer Leitungsstelle der Staatsanwaltschaft Erfurt kein großes Problem. Es gebe keinen Skandal, sagte sie. "Es wird zwar versucht, einen zu konstruieren, aber dafür gibt es keinerlei Grundlage." 

Ministerin: "Dahergerede" untergräbt Vertrauen

Es sei eine legitime und normale Verfahrensweise, dass Gerichte bei juristischen Differenzen entscheiden. "Ein Skandal ist es allenfalls, dass von interessierter Seite daraus ein Skandal herbeigeredet werden soll." Ein solches "Dahergerede" untergrabe das Vertrauen in staatliche Institutionen und schade damit der Demokratie insgesamt.

Hintergrund ist ein seit Monaten schwelender Konflikt um die Stelle des Leitenden Oberstaatsanwaltes in Erfurt. Das Ministerium hatte die Stelle mit dem bisherigen Pressesprecher der Ermittlungsbehörde, Hannes Grünseisen, besetzen wollen. Ein unterlegener Bewerber zog gegen die Entscheidung vor Gericht. 

Vergangene Woche wurde eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gera bekannt, wonach das Besetzungsverfahren des Thüringer Justizministeriums "nicht rechtsfehlerfrei" gewesen sei. Das Ministerium habe die Ergebnisse der vorangegangenen Beurteilungen, unter anderem der Thüringer Generalstaatsanwaltschaft, nicht ausreichend beachtet. Der unterlegene Bewerber Jörg Stolz sei fachlich "leicht besser" bewertet worden. 

Verfahren muss neu aufgerollt werden

Denstädt sagte dazu, das Ministerium habe in Ergänzung zu den Beurteilungen Auswahlgespräche geführt. "Diese haben dem Ministerium einen persönlichen Eindruck von den Bewerbern vermittelt, was in die Auswahlentscheidung eingeflossen ist." Das Verwaltungsgericht habe nun festgestellt, dass solche Entscheidungen grundsätzlich aufgrund von dienstlichen Beurteilungen zu treffen seien. Das Auswahlverfahren müsse neu abgewickelt werden. Der Ausgang sei offen. 

 

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