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Schwarzfahren in Karlsruhe: Verkehrsbetriebe lockern Regelung

Swr.de 
Der Aufsichtsrat der Karlsruher Verkehrsbetriebe hat entschieden, die Verjährungsfrist für "Fahren ohne" von drei auf ein Jahr zu verkürzen. Das heißt aber nicht, dass Schwarzfahrer straffrei ausgehen.

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