OGH: Mehrere Klauseln des jö Bonus Clubs gesetzwidrig
Das "Kleingedruckte" in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Kundenbindungsprogramms jö Bonus Club schränkt nach Ansicht des Vereins für Konsumenteninformationen die Rechte der Nutzer ungebührlich ein. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat nunmehr sieben dieser Klauseln als unzulässig eingestuft und festgestellt: Den Verwendern der Kundenkarte müsse ein Recht auf die Vorteile und Leistungen des Bonusprogramms zustehen, schließlich "bezahlen" sie dafür mit ihren Daten.