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Selbstbestimmungsgesetz: Dutzende Anträge auf Geschlechtsänderung seit dem 1. August

Stern 

Transpersonen können seit dem 1. August die Änderung ihres Geschlechts und Vornamens anmelden. In Thüringen haben davon bereits Dutzende Menschen Gebrauch gemacht. Vor allem in drei Städten.

Binnen weniger Tage haben sich Dutzende Menschen in Thüringen für die erleichterte Änderung ihres Geschlechtseintrags und Vornamens angemeldet. Die Standesämter in Erfurt und Jena verzeichneten bis Ende der Woche jeweils 28 Anmeldungen, in Weimar waren es 16. In Thüringens drittgrößter Stadt Gera waren es sechs Anmeldungen, in Eisenach fünf und in Suhl drei. Teils lagen die Zahlen unter den Erwartungen der Kommunen, in anderen Fällen gab es keine Erwartungen. 

Seit dem 1. August können transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen im Standesamt anmelden, dass sie ihren Geschlechtseintrag und ihren Vornamen nach dem neuen Selbstbestimmungsgesetz ändern möchten. Sie müssen dann drei Monate warten, bis sie ihre Erklärung abgeben können. Diese reicht dann aus. Bislang waren dafür eine Gerichtsentscheidung und zwei Sachverständigengutachten nötig. 

Besonders viele Anmeldungen direkt am 1. August

Wer also am 1. August seine Anmeldung abgab, kann zum frühestmöglichen Zeitpunkt am 1. November die Änderung vollziehen. Das führte auch in Thüringen dazu, dass sich zum ersten möglichen Zeitpunkt vergleichsweise viele Menschen beim Standesamt meldeten. 

In Erfurt lagen etwa am ersten Tag schon elf Anmeldungen vor. In den vergangenen Jahren seien etwa zehn Geschlechts- und Namensänderungen jährlich verzeichnet worden. Auch in Weimar gab es am 1. August elf Anmeldungen - bei insgesamt drei Änderungen im kompletten Jahr 2023. Jena verzeichnete 13 Anmeldungen am ersten Tag. In den meisten Städten kostet die Anmeldung 20 Euro und die finale Erklärung dann noch einmal 25 Euro. 

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