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Neues Gesetz tritt in Kraft: Australier dürfen außerhalb der Arbeitszeiten abschalten

Stern 

Im digitalen Zeitalter schlägt vielen die ständige Erreichbarkeit auf die Gesundheit. In Australien müssen Arbeitnehmer nun nach Feierabend nicht mehr erreichbar sein.

Viele Australier dürfen ab sofort am Ende des Arbeitstages im wahrsten Sinne des Wortes abschalten. Ein neues Gesetz räumt Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern das Recht ein, in ihrer Freizeit für ihre Vorgesetzten nicht erreichbar zu sein - und sich zu weigern, auf Kontaktversuche zu reagieren. Das sogenannte "Fair Work Legislation Amendment" war im Februar vom Parlament verabschiedet worden. 

Beschäftigte in mittleren und großen Unternehmen können nun ihre Mobiltelefone nach Feierabend ausschalten und müssen auch nicht mehr auf E-Mails reagieren. Für Angestellte in Firmen mit weniger als 15 Mitarbeitern treten die neuen Regeln erst in einem Jahr in Kraft. Aber es gibt Ausnahmen - etwa wenn das Ignorieren der Kontaktversuche unangemessen ist, speziell im Falle eines arbeitsbedingten Notfalls, wie der Sender 9News berichtete.

Mehr Zeit für die Familie

"Wir möchten sicherstellen, dass Menschen, die nicht 24 Stunden am Tag bezahlt werden, auch nicht 24 Stunden am Tag arbeiten müssen", sagte Premierminister Anthony Albanese in einem Interview mit dem australischen Rundfunksender ABC. "Es ist auch eine Frage der psychischen Gesundheit, denn es geht darum, dass die Menschen von ihrer Arbeit Abstand gewinnen und sich wieder ihrer Familie und ihrem Leben widmen können."

Studien hätten zuvor ergeben, dass in Australien die Work-Life-Balance schlechter sei als in vielen anderen Ländern, schrieben Medien. In etwa 25 Ländern gebe es bereits ähnliche Gesetze, sagte John Hopkins von der Fakultät für Wirtschaft, Recht und Unternehmertum der Swinburne University. 

Welche Regeln gelten in Deutschland?

Bei klar definierten Arbeitszeiten muss eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer in Deutschland außerhalb der Arbeitszeiten nicht erreichbar sein. Es gibt aber Ausnahmen. Der Klassiker: die Rufbereitschaft. Hier müssen Beschäftigte erreichbar sein und sich bereithalten, um die Arbeit aufzunehmen, entweder von zu Hause aus oder vor Ort. Bei Führungskräften kann eine vertragliche Nebenpflicht zur Erreichbarkeit auch außerhalb der klassischen Arbeitszeit bestehen.

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