Australien: Recht auf Nichterreichbarkeit für Beschäftigte
In Australien ist am Montag das Recht auf Nichterreichbarkeit in Kraft getreten. Es gilt offiziell für Millionen Beschäftigte, die demnach nicht verpflichtet sind, außerhalb der regulären Arbeitszeit auf SMS, Mails oder Anrufe zu reagieren - es sei denn, ihre Weigerung wird als "unangemessen" betrachtet. In Österreich gibt es ein solches Recht nicht eindeutig, allerdings kann ein Anruf vom Chef im Urlaub gegebenenfalls als Arbeitszeit verbucht werden.