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Landtagswahlen: AfD in Thüringen schließt alle Journalisten von Wahlparty aus

Stern 

Erst wollte die AfD in Thüringen einige Journalisten von ihrer Wahlparty fernhalten. Nachdem ein Gericht dem widersprach, sollen nun gar keine Medienvertreter eingelassen werden.

Die Thüringer AfD will bei ihrer Wahlparty zur Landtagswahl am Sonntag nun gar keine Journalisten zulassen. Der stellvertretende Sprecher des AfD-Landesverbands, Torben Braga, bestätigte dies am Abend auf Anfrage als Konsequenz aus einem Urteil des Landgerichts Erfurt. Zuvor hatte der MDR berichtet. Dem Sender zufolge sollen Journalisten am Sonntagabend Partei- und Fraktionsvertreter der AfD im Thüringer Landtag interviewen können.

Das Landgericht Erfurt hatte einen Tag vor dem Wahlsonntag geurteilt, dass die AfD mehrere Journalisten, denen sie den Zutritt verweigern wollte, doch bei ihrer Wahlparty zur Thüringen-Wahl einlassen muss. Das Gericht gab klagenden Medienhäusern, die die Pressefreiheit bedroht sehen, recht. Das Urteil war noch nicht rechtskräftig. Die AfD hätte sich juristisch auch beim Oberlandesgericht wehren können. 

Das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel", die Springer-Marken "Bild" und "Welt" sowie die Tageszeitung "Taz" hatten sich gemeinsam an das Landgericht gewandt, um gegen den Ausschluss ihrer Journalisten von der AfD-Wahlparty, über die sie berichten wollen, vorzugehen. Zentrale Wahlpartys von Parteien am Wahltag sind traditionell wichtige Anlaufpunkte für Journalisten. Diese fangen dort die Stimmung zu den Wahlergebnissen ein, führen Interviews - häufig sind viele prominente Vertreter einer Partei vor Ort.

Am Sonntag wählen die Thüringerinnen und Thüringer einen neuen Landtag. Die AfD geht mit Spitzenkandidat Björn Höcke ins Rennen. In jüngeren Umfragen steht die Partei auf Platz eins mit Werten um die 30 Prozent. Der Landesverfassungsschutz stuft die Thüringer AfD als gesichert rechtsextremistisch ein.

So begründet der Richter das Urteil gegen die AfD

Der Vorsitzende Richter Christoph von Friesen begründete das Urteil unter anderem damit, dass es sich bei der Wahlparty nicht um eine Dankeschön-Veranstaltung für Wahlhelfer und Parteifreunde handle, sondern diese einen "informatorischen Charakter" habe. Dadurch, dass die AfD bereits andere Medienvertreter zur Party zugelassen habe, sei diese geöffnet worden. Somit müsse die Partei anderen Medienvertretern ebenso die Teilnahme ermöglichen. Der Anspruch darauf könne zwar bei beengten Räumlichkeiten nicht "uferlos" sein. Doch für eine faire Auswahl von Medienvertretern hätte die Partei zuvor transparent ein Akkreditierungsverfahren nach bestimmten Vorgaben kommunizieren müssen, wie der Richter weiter ausführte.

Braga hatte erklärt, dass sich Stand Samstagvormittag rund 150 Medienvertreter für die Wahlparty anmelden wollten. Die Kapazitäten am bislang geheim gehaltenen Ort erlaubten aber nur insgesamt 200 Teilnehmer, 50 Medienvertreter hätten bereits eine Zusage erhalten. Vorklapp Landtagswahl Wer zittern muss 0800

Warum es eine mündliche Verhandlung gab

Das Landgericht hatte die mündliche Verhandlung angesetzt, weil die AfD gegen einen gleichlautenden Eil-Beschluss des Gerichts von vor einer Woche vorgegangen war. Der Verfassungsgerichtshof Thüringen hatte zwischenzeitlich festgestellt, dass die Partei vor dem Eil-Beschluss hätte rechtliches Gehör bekommen müssen. Dies ist nun erfolgt.

Das Landgericht entschied in einem zweiten Fall, dass ein weiterer klagender Journalist zu der Wahlparty zugelassen werden muss. Zuvor hatte der Verfassungsgerichtshof das Landgericht gerügt, weil es der AfD in diesem Fall eine Frist zur Stellungnahme bis zum 2. September - also nach dem Wahltag - eingeräumt hatte. Die Entscheidung muss laut Verfassungsgerichtshof aber vor der Wahlparty erfolgen - was nun geschehen war.

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