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Gericht legt Nachtzuschlag auf mindestens 25 Prozent fest

Wer nachts arbeitet, hat Anspruch auf Zuschläge. Für alle Branchen, in denen tarifvertragliche Regeln dazu fehlen, hat nun das Bundesarbeitsgericht klargestellt: In der Regel muss der Zuschlag bei 25 Prozent liegen - für Dauernachtarbeit sind es sogar 30 Prozent.

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