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Zeitung: Staatsanwalt offen für Einfrieren des Schweigegeldverfahrens gegen Trump

Stern 

Im Schweigegeldverfahren gegen den künftigen US-Präsidenten Donald Trump hat sich die Staatsanwaltschaft einem Medienbericht zufolge offen für ein Einfrieren des Falls gezeigt. Die Zeitung "New York Times" zitierte am Dienstag aus einem entsprechenden Schreiben der Anklagebehörde an den Vorsitzenden Richter Juan Merchan.

Darin wird dem Bericht zufolge einerseits auf die Gültigkeit des Urteils der Geschworenen vom Mai verwiesen, andererseits auf die Besonderheit des Falls - Trump wäre der erste verurteilte Straftäter, der das Amt im Weißen Haus antritt. Zugleich wird angedeutet, dass der Fall aus Sicht der Staatsanwaltschaft bis zum Ende von Trumps zweiter Amtszeit Anfang 2029 ruhen könne. 

Der Immobilienmilliardär war im Mai schuldig gesprochen worden, doch steht die Verkündung des Strafmaßes noch aus. Trump-Sprecher Steven Cheung bezeichnete die Wende der Staatsanwaltschaft am Dienstag als "Sieg für Präsident Trump und das amerikanische Volk". 

Allerdings blieb die eigentlich für Dienstag in dem Verfahren erwartete Entscheidung von Richter Merchan aus und könnte nun jederzeit in den kommenden Tagen und Wochen fallen. Merchan muss darüber entscheiden, ob er den Fall einstellt oder vertagt - oder ob er an der ursprünglich für den 26. November geplanten Verkündung des Strafmaßes festhält. Auch die Ansetzung einer Neuverhandlung wäre möglich.

Trump war in dem New Yorker Verfahren am 30. Mai schuldig gesprochen worden, eine vor seinem Wahlsieg 2016 getätigte Schweigegeldzahlung an die frühere Pornodarstellerin Stormy Daniels in Höhe von 130.000 Dollar per Fälschung von Geschäftsdokumenten vertuscht zu haben. Daniels war später dennoch an die Öffentlichkeit gegangen und hatte über eine Sexaffäre mit Trump berichtet, die dieser bestritt.

Trump wurde mit dem Schuldspruch in New York zum ersten strafrechtlich verurteilten Ex-US-Präsidenten der Geschichte. Trumps Anwälte hatten jedoch erwirkt, dass die Verkündung des Strafmaßes immer wieder verschoben wurde, zuletzt auf den 26. November - also auf einen Termin nach der US-Präsidentschaftswahl, die Trump am 5. November für sich entschied.

Die Anwälte des Rechtspopulisten fordern die vollständige Beendigung des Verfahrens und berufen sich auf eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs, der Trump sowie generell allen Präsidenten weitreichenden Schutz gegen Strafverfolgung gewährt hatte. Sie argumentieren, dass die Geschworenen in New York bestimmte Beweismittel wegen der präsidentiellen Immunität nicht hätten einsehen dürfen.

Trump ist noch in drei weiteren Verfahren angeklagt, in denen gravierendere Vorwürfe erhoben werden, unter anderem Verschwörung zum Betrug an den Vereinigten Staaten. Dabei geht es um seine Versuche, durch unbelegte Betrugsvorwürfe seine Wahlniederlage 2020 zu kippen, und um seine Rolle bei der Erstürmung des Kapitols durch seine radikalen Anhänger am 6. Januar 2021.

Zwei der drei Verfahren dürften spätestens während seiner zweiten Amtszeit, die am 20. Januar 2025 beginnt, eingestellt werden, ein drittes könnte auf einen Termin nach deren Ende vertagt werden.

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