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„Das ist kein Signal für eine Aufarbeitung von Corona“

Nachdem ein Richter aus Weimar an zwei Schulen untersagt hatte, Corona-Maßnahmen umzusetzen, wurde er zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Staatsrechtler Prof. Volker Boehme-Neßler mit einer Einordnung.

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