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Champions League: Ärger bei Fan-Anreise: VfB bemüht sich um Aufklärung

Stern 

Ein Teil der Stuttgarter Fans kehrt auf dem Weg zum Spiel nach Belgrad wieder um und fährt nach Hause - wohl wegen unverhältnismäßig scharfer Polizeikontrollen. Der Club sammelt weiter Hintergründe.

Der VfB Stuttgart ist weiter darum bemüht, die genauen Hintergründe der Vorfälle auf der Anreise einiger seiner Fans zum Champions-League-Spiel in Belgrad aufzuklären. Man sei nach wie vor dabei, nähere Informationen zu besorgen, teilte der schwäbische Fußball-Bundesligist mit. Mehrere Busse mit VfB-Fans waren auf dem Weg zur Partie am Mittwoch an der Grenze zu Serbien umgedreht und zurück nach Stuttgart gefahren - angeblich wegen unverhältnismäßig scharfer Kontrollen durch die serbische Polizei.

Insgesamt 2.400 Stuttgarter Fans hatten Tickets für das Stadion Rajko Mitic erworben, ein Teil des Gästeblocks blieb nach den Vorfällen vom Mittag dann allerdings leer.

Wohlgemuth: Thema bereitet "Sorge"

"Wir haben uns in erster Linie natürlich auf das Spiel konzentriert", sagte VfB-Sportvorstand Fabian Wohlgemuth nach der überraschend deutlichen 1:5 (1:2)-Niederlage beim serbischen Meister Roter Stern. Man habe erst kurz vor dem Anpfiff von den Zwischenfällen erfahren.

Es sei "ein Thema, das uns Sorge bereitet", meinte Wohlgemuth. Allerdings kenne er noch zu wenige Details, um sich ein Urteil darüber zu bilden. Wenn man diese gesammelt und intern besprochen habe, werde man sehen, wie man weiter damit umgeht, erklärte der 45-Jährige.

Mehrere Personen nach Schlägerei festgenommen

Serbische Medien hatten zudem berichtet, dass die Polizei nach einer Schlägerei in der Belgrader Innenstadt am Mittwochnachmittag 15 Personen festgenommen haben soll - darunter angeblich auch zehn VfB-Fans.

Die Stuttgarter hatten sich schon lange auf ein Hochrisiko-Spiel eingestellt und ihren Anhängern in den Tagen vor der Partie mehrere Sicherheitstipps mit auf den Weg gegeben - auch, weil Teile der Fans von Roter Stern als "Gewalt suchend und der organisierten Kriminalität zugehörig" gelten würden.

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