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Befristung unzulässig: Konsumentenschutz bekämpfte „abgelaufenen“ Gutschein vor Gericht

Wegen ihres angeblich nicht mehr gültigen Ryanair-Gutscheins bat eine Klagenfurterin den Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Kärnten um Unterstützung. Gutscheine sind grundsätzlich 30 Jahre gültig.

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