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„Hamas-Slogan wird strafrechtlich nicht anders behandelt als etwa ein Hitlergruß“

Die ersten beiden Gerichtsentscheidungen aus Bayern, die die Parole „Vom Fluss bis zum Meer“ als Kennzeichen der Hamas-Terroristen einstufen, sind rechtskräftig. Die Justiz im Freistaat erklärt, dass die „klare Haltung in dieser Frage“ Wirkung zeige. Andernorts ist der Umgang damit aber umstritten.

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