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Steyr: Schuldsprüche im Prozess um gefälschte Abnehmspritzen

Zwei Unternehmer sind am Montag am Landesgericht Steyr wegen Verstößen gegen das Arzneimittelgesetz sowie wegen grob fahrlässiger schwerer Körperverletzung zu je sechs Monaten bedingter Haft sowie zu teilbedingten Geldstrafen von 180 bzw. 120 Tagessätzen verurteilt worden. Eines der Unternehmen wurde ebenfalls verurteilt - zu einer bedingten Geldstrafe. Die Angeklagten sollen gefälschte Abnehmspritzen an einen Mediziner geliefert haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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