Wahlwerbung mit Steuerzahlergeld – Warum die Grauzone im Bundestag wächst
Die Fraktionen in Bundes- und Länderparlamenten erhalten vom Steuerzahler Millionensummen. Ausgegeben werden darf das Geld ausschließlich für Fraktionsaufgaben – nicht für Parteiwerbung. Experten warnen: Eine kürzlich erfolgte Gesetzesänderung öffnet die Tür zum Missbrauch weiter als bisher.