Thüringens Verfassungsschutzchef findet Neutralitätspflicht bei AfD „höchst bedauerlich“
Der Verfassungsschutz hat unter anderem den gesetzlichen Auftrag, die Öffentlichkeit zu informieren. Nach Meinung des Chefs der thüringischen Behörde kommt das Bundesamt dieser Verpflichtung nicht nach.