Behörde kann Weitergabe von Tamponsteuer-Aus prüfen
Die mit 1. Jänner 2026 in Kraft tretende Umsatzsteuerbefreiung für Damenhygieneprodukte wie Tampons, Binden, Slipeinlagen und Menstruationstassen kann von der Bundeswettbewerbsbehörde überprüft werden. Darauf machte am Dienstag Frauenministerin Eva-Maria Holzleitner (SPÖ) aufmerksam: Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) sei als "starke Partnerin" dabei, um sicherzustellen, "dass die Entlastung auch bei den Kundinnen ankommt", betonte die Ressortchefin in einer Aussendung.