50-jähriger Dauerstudent klagt auf Wohngeld – und verliert
Ein Langzeitstudent hat laut einer Gerichtsentscheidung aus Rheinland-Pfalz keinen Anspruch mehr auf Wohngeld. Begründet hatte der Mann seine Klage unter anderem mit der Würdigung seines „Durchhaltevermögens“ – nach immerhin 52 Hochschulsemestern.