Justiz: Justizminister warnt vor Pauschalkritik an US-Justiz
Ein junger Mann stirbt 2023 nach einer Messerattacke auf einer Kirmes. Ein US-Soldat wird freigesprochen. Der Fall beschäftigt die Justiz beider Ländern.
Justizminister Philipp Fernis (FDP) hat nach dem Freispruch eines US-Soldaten nach der tödlichen Messerattacke auf einer Kirmes in Wittlich vor einer grundsätzlichen Kritik an den US-Strafverfolgungsbehörden gewarnt. "Wir haben keinerlei Anhaltspunkte von einer nicht sachgerechten Milde der US-Strafverfolgungsbehörden auszugehen", sagte der Minister im Rechtsausschuss des rheinland-pfälzischen Landtags in Mainz. Die Rechtsordnungen würden sich jedoch unterscheiden.
Ein wegen des Tötungsdelikts angeklagter US-Soldat ist Mitte Oktober 2024 von dem US-Militärgericht auf der Air Base Spangdahlem im Eifelkreis Bitburg-Prüm freigesprochen worden. Kurz nach einem tödlichen Messerangriff auf den 28-Jährigen im August 2023 hatte der US-Soldat in der Vernehmung ein Geständnis abgelegt. Dieses Geständnis war aber im US-Militärprozess als Beweismittel nicht verwendet worden.
Änderung der Rechtsvorschriften
Eigentlich gibt Deutschland Ermittlungsverfahren gegen US-Soldaten an die US-Militärjustiz ab. Das sieht das Zusatzabkommen des Nato-Truppenstatuts so vor. In Einzelfällen können die deutschen Ermittler aber den Verzicht auf Strafverfolgung widerrufen. Dann müssen sie das innerhalb von 21 Tagen den Militärbehörden mitteilen.
Durch Änderung der Verwaltungsvorschriften soll künftig bei Verfahren mit besonders schweren Delikten wie beim Tod eines Menschen oder Vergewaltigung klarer definiert werden, welche Belange die Rücknahme des Verfahrens durch die deutsche Justiz rechtfertigen. Der Justizminister kündigte im Rechtsausschuss dafür eine Änderung einer entsprechenden Verwaltungsvorschrift an. Damit solle die Interessen der Opfer mehr berücksichtigt werden.
Eltern des Opfers beklagen Versäumnisse der deutschen Justiz
Die Eltern des getöteten jungen Mannes auf der Kirmes in Wittlich sehen Versäumnisse bei der deutschen Justiz. Sie haben beim Oberlandesgericht (OLG) Koblenz einen Antrag gestellt, der feststellen solle, dass das Handeln der Staatsanwaltschaft Trier rechtswidrig war. Über den Antrag vom Mai 2025 sei noch nicht entschieden. Zuvor hatte die Zeitung "Trierischer Volksfreund" darüber berichtet.
Kurz nach dem tödlichen Messerangriff auf den 28-Jährigen im August 2023 hatte der US-Soldat in der Vernehmung ein Geständnis abgelegt. Dieses Geständnis war aber im US-Militärprozess als Beweismittel nicht verwendet worden. In dem Antrag an das OLG geht es konkret darum, dass nach Ansicht der Opferfamilie die Staatsanwaltschaft Trier das Verfahren von der US-amerikanischen Militärjustiz hätte zurückholen müssen.