Neues Salzburger Kinderbildungsgesetz: Verein „Insel“ ist ausgenommen
Das Land Salzburg erwähnt im neuen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz erstmals den Verein zur Nachmittagsbetreuung „Insel“ und schließt ihn gleichzeitig von der Gültigkeit aus. An der Förderung soll dies nichts ändern.