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Deutsches Kartellamt schränkt Amazons Preisvorgaben ein

Wegen rechtswidriger Preisvorgaben hat das deutsche Bundeskartellamt den Online-Händler Amazon zur Zahlung von rund 59 Millionen Euro verpflichtet. Außerdem muss das Unternehmen seine Preisvorgaben einschränken, wie die Behörde in Bonn mitteilte. Seine Preismechanismen für andere Firmen, die auf der Amazon-Webseite verkaufen, darf Amazon künftig nur noch in bestimmten Ausnahmen einsetzen.

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