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BVwG sieht Mehraufwand durch neue Asylregeln

Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) erwartet durch die Umsetzung des EU-Asyl- und Migrationspakts (GEAS-Regeln) in Österreich einen "signifikanten Mehraufwand". Dass - wie derzeit im Entwurf vorgesehen - der Familiennachzug im Asylverfahren künftig in die Zuständigkeit der Landesverwaltungsgerichte übergeht, ändere daran nichts, wurde am Freitag in einer Aussendung betont. Gedrängt wurde auch auf einen raschen Beschluss der nationalen Regelungen.

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