„Weiterhin der Überzeugung, dass AfD verfassungswidrig ist“, sagt Georg Maier nach VG-Entscheidung
Der Verfassungsschutz darf die AfD nach einer gewonnenen Eilsache vorerst nicht als rechtsextremistisch bezeichnen. Thüringens Innenminister Georg Maier wirbt angesichts der Entscheidung weiterhin für ein Verbotsverfahren – mindestens gegenüber einzelnen AfD-Landesverbänden.