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TV-Star: Gericht erlässt Strafbefehl wegen Betrugs gegen Jimi Blue Ochsenknecht

Stern 

Jimi Blue Ochsenknecht hat erneut Ärger mit der Justiz. Das Amtsgericht München hat einen Strafbefehl gegen ihn erlassen. Es geht um nicht bezahlte Rechnungen.

Gegen Jimi Blue Ochsenknecht wurde ein Strafbefehl wegen Betrugs vom Amtsgericht München erlassen. Das berichtet die Münchner "tz" unter Berufung auf das Gericht. Demnach soll es um nicht bezahlte Restaurant-Rechnungen aus dem Jahr 2022 gehen.

Amtsgericht-Sprecher Martin Swoboda bestätigte der Zeitung, dass es am vergangenen Montag deshalb eigentlich zur Verhandlung in München gekommen wäre. Jimi Blue Ochsenknecht hatte Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt, diesen jedoch vor dem Prozess zurückgezogen. Der Strafbefehl sei somit rechtskräftig. Ochsenknecht muss laut dem Sprecher 80 Tagessätze zu einer „mittleren zweistelligen“ Höhe zahlen. Eine Vorstrafe soll ausbleiben.

Jimi Blue Ochsenknecht akzeptiert Strafbefehl

Ochsenknechts Anwalt bestätigte der Münchner Tageszeitung, dass der dem Strafbefehl zugrunde liegende Sachverhalt aus dem Jahr 2022 stamme und durch den Strafbefehl „schon vor über einem Jahr abgeschlossen“ worden sei. „Aufgrund einer fehlerhaften Zustellung legten wir rein vorsorglich gegen den damals unbekannten Strafbefehl zur Prüfung Rechtsmittel ein.“ Der Vorfall liege Jahre zurück und die Rechnungen seien bereits bezahlt. „Der Strafbefehl wurde nun akzeptiert, um die Verantwortung zu übernehmen und einen Schlussstrich zu ziehen.“

Für Ochsenknecht ist es eine weitere juristische Angelegenheit, der er sich stellen muss. Im Juni 2025 wurde er bei der Einreise am Hamburger Flughafen festgenommen. Grund war eine unbezahlte Hotelrechnung in Höhe von knapp 14.000 Euro. In den Tagen nach der Festnahme wurde der TV-Star durch mehrere deutsche Justizvollzugsanstalten verlegt, bis schließlich die Auslieferung ins Nachbarland Österreich erfolgte. Kurz danach kam er auf Kaution frei, musste aber bis zum Prozess in Österreich bleiben, und wurde schließlich zu einer Geldstrafe in Höhe von 18.000 Euro verurteilt.

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