Vor der Landtagswahl: Reformpaket soll Parlament in Sachsen-Anhalt stärken
Was passiert, wenn die AfD in Sachsen-Anhalt stärkste Kraft wird? Um die Arbeitsfähigkeit des Landtags zu sichern, planen CDU, SPD, FDP, Linke und Grüne eine Reihe von Reformen. Wie reagiert die AfD?
Wenige Monate vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt und dem Eindruck hoher Umfragewerte für die AfD wollen CDU, SPD, FDP, Linke und Grüne Parlament und Landesverfassungsgericht stärken. Dazu sind umfassende Reformen geplant. Außerdem soll das Abgeordnetengesetz geändert und Vetternwirtschaft eingedämmt werden. Ziel ist es, sogenannte Überkreuzbeschäftigungen zu verhindern, dass also Abgeordnete Familienangehörige anderer Abgeordneter bei sich anstellen.
In Sachsen-Anhalt wird am 6. September ein neuer Landtag gewählt. In Wahlumfragen liegt die AfD deutlich vor der CDU, die AfD strebt eine Alleinregierung an. "Wir schützen demokratische Institutionen und Einrichtungen vor möglichen antidemokratischen Angriffen", sagte der parlamentarische Geschäftsführer der Linken, Stefan Gebhardt.
Verfassungsgericht soll gestärkt werden
Damit die erste Sitzung nach der Wahl reibungslos abläuft, sollen die Regeln zur Wahl des Landtagspräsidenten angepasst. Grundsätzlich kann zunächst weiterhin die stärkste Fraktion einen Kandidaten für das Amt vorschlagen. Sollte dieser Kandidat jedoch keine Mehrheit erhalten, sollen auch die anderen Fraktionen Vorschläge unterbreiten können. Mit der Änderung soll sichergestellt werden, dass das Parlament in jedem Fall ein Präsidium wählt und der Landtag arbeitsfähig ist, da nur ein Präsident Sitzungen einberufen kann.
Obendrein soll die Wahl von Richtern am Landesverfassungsgericht sichergestellt werden. Dafür ist eine Zweidrittelmehrheit der Abgeordneten nötig. Verfügt eine Fraktion über ein Drittel der Stimmen, kann sie eine Wahl blockieren. Dafür wird nun ein Ausweg geschaffen: Scheitert die Wahl neuer Richter, darf das Landesverfassungsgericht dem Landtag Personalvorschläge machen. Für die Wahl dieser Personen braucht es dann keine Zweidrittelmehrheit, sondern nur die Mehrheit der Mitglieder des Landtags.