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Hohe Spritpreise: Wie die Bundesregierung die Ölmultis an die Kette legen will

Stern 

Jetzt will die Regierung ernst machen: Angesichts der wegen des Irankriegs steigenden Kraftstoffpreise sollen jetzt im Eiltempo Gesetzesänderungen kommen. Das ist geplant.

Die Bundesregierung will im Kartellrecht die Beweispflicht bei der Erhöhung der Benzinpreise umkehren. Künftig sollen die Mineralölkonzerne laut einem am Sonntag vorgelegten Gesetzentwurf vorab sachlich begründen, warum sie ihre Preise an den Tankstellen erhöhen wollen, teilte ein Regierungssprecher mit. Zudem sollen Tankstellen den Preis nur einmal am Tag – um 12.00 Uhr – erhöhen dürfen. "Preissenkungen sind jederzeit zulässig", betonte der Sprecher. 

Mehrere Maßnahmen gegen hohe Spritpreise geplant

Auslöser der Änderung ist, dass die Benzinpreise nach Ausbruch des Irankrieges sehr schnell gestiegen sind, Senkungen an den Ölmärkten aber nicht rasch nachvollzogen werden.

Die Bundesregierung hatte deshalb eine Taskforce eingesetzt. Wirtschaftsministerin Katherina Reiche hatte zudem nach österreichischem Vorbild angekündigt, dass die Preise nur einmal täglich erhöht werden dürfen. 

Der Gesetzentwurf ging am Sonntag in die Ressortabstimmung, die bis 20.00 Uhr läuft, ist parallel aber auch dem Bundestag zugeleitet worden. Er soll nach Möglichkeit innerhalb einer Woche beschlossen werden, hieß es in Regierungskreisen. Die Änderung des Kartellrechts ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig. Für den Vollzug sollen die Bundesländer zuständig sein. 

Gesetz soll befristet gelten

Das Gesetz soll zudem zeitlich befristet gelten. "Nach dem Sommer prüfen wir mit relevanten Stakeholdern die Wirksamkeit und Wirkungen in der Praxis – zum Beispiel etwaige Auswirkungen auf Verkehrsflüsse", teilte der Sprecher weiter mit.

Das Kartellrecht soll laut dem Gesetzentwurf an zwei Punkten verschärft werden. Deutliche Preissteigerungen im Kraftstoffgroßhandel sollen im Vergleich zu Wettbewerbern als Missbrauch eingestuft werden. Diese erleichterte Missbrauchs-Prüfung entspricht den Aufsichtsmöglichkeiten der Kartellbehörden bei den Strom- und Gaspreisen für Endkunden. 

Marktbeherrschenden oder relativ marktmächtigen Anbietern von Kraftstoffen soll mit der Beweislastumkehr untersagt werden, Benzin- oder Dieselpreise zu fordern, die die Kosten in unangemessener Weise überschreiten.

Zweitens sollen die Aufsichtsbehörden mehr Möglichkeiten bekommen, um die Untersuchung in bestimmten Sektoren zu vereinfachen. Dies würde auch eine seit 2025 bereits laufende sogenannte Sektorenuntersuchung beschleunigen, die derzeit durch das Einlegen von Rechtsmitteln blockiert ist.

Ölreserven freigegeben

Stellt die Behörde eine Störung des Wettbewerbs fest, sollen künftig in einem einstufigen statt einem zweistufigen Verfahren Maßnahmen angeordnet werden können. Dies soll die Einspruchsmöglichkeiten reduzieren und Verfahren beschleunigen. Das Wirtschaftsministerium will zudem, dass diese Änderungen sich auf alle Wirtschaftsbereiche beziehen und nicht nur auf den Kraftstoffmarkt.

Die schwarz-rote Bundesregierung hatte am Mittwoch zudem angekündigt, dass sich Deutschland an der Freigabe einer Rekordmenge von Öl aus den strategischen Reserven der Internationalen Energieagentur beteiligt. Auch dies soll den jüngsten Preisanstieg dämpfen. 

Seit dem Angriff der USA und Israels auf den Iran Ende Februar sind Spritpreise von über zwei Euro pro Liter keine Seltenheit mehr in Deutschland. Ökonomen rechnen mit einer höheren Inflation in diesem Jahr als bislang gedacht.

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