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Fretterode in Nordthüringen: Polizei nimmt Rechtsextreme nach Angriff auf Reporter fest

Stern 

Nach einer mutmaßlichen Attacke auf Journalisten war in Fretterode die Polizei im Einsatz. Drei Menschen wurden leicht verletzt. Gegen zwei Männer aus der rechtsextremen Szene laufen Ermittlungen.

Im thüringischen Fretterode hat es nach Angaben der Polizei einen Angriff auf Journalisten gegeben. Wie ein Sprecher der Landespolizeidirektion auf Anfrage mitteilte, steht der Vorfall im Zusammenhang mit einem laufenden Polizeieinsatz vor Ort. 

Drei Journalisten verletzt

Nach Angaben der Polizei griffen ein 56-Jähriger und ein 22 Jahre alter Tatverdächtiger am Mittwoch drei Journalisten in Fretterode im Landkreis Eichsfeld an. Dabei sei neben körperlicher Gewalt möglicherweise auch Reizstoff eingesetzt worden. Die drei Betroffenen wurden demnach im Krankenhaus behandelt und sind leicht verletzt. 

Verdächtige festgenommen - rechtsextremer Hintergrund

Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Mühlhausen bestätigte Informationen der dpa, nach denen die beiden Tatverdächtigen der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind. 

Nach Informationen eines dpa-Reporters vor Ort handelte es sich bei den Betroffenen um ein Team von Spiegel TV. Ein beteiligter Journalist bestätigte demnach die Auseinandersetzung. 

Die beiden Tatverdächtigen wurden nach Polizeiangaben beim Polizeieinsatz gestellt und vorläufig festgenommen. Die Polizei war mit Kräften der Schutz- und Kriminalpolizei sowie der Bereitschaftspolizei im Einsatz. Am späten Abend fanden zudem noch Durchsuchungen statt. 

Zu den genauen Hintergründen der Tat konnten die Ermittler zunächst keine gesicherten Angaben machen. Es werde wegen Körperverletzung ermittelt. 

Ort bereits früher in den Schlagzeilen

Fretterode im Eichsfeld war im Jahr 2018 in die Schlagzeilen geraten, weil dort Rechtsextremisten Journalisten attackiert und verletzt haben sollen. Das Landgericht Mühlhausen hatte zwei Männer deswegen im Jahr 2022 für schuldig befunden, sie aber nur zu geringen Strafen verurteilt. Der Bundesgerichtshof hatte dieses Urteil wegen erheblicher Rechtsfehler aufgehoben, sodass sich nun eine andere Kammer des Gerichts erneut mit dem Fall befassen muss.

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