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Marius Borg Høiby: Urteil wird in ein paar Wochen verkündet

40 Anklagepunkte und mehrere Vergewaltigungsvorwürfe: Mette-Marits Sohn droht eine lange Haftstrafe. Nun ist klar, wann das Strafmaß verkündet wird. Der aufsehenerregende Prozess gegen den Sohn der norwegischen Kronprinzessin Mette-Marit, Marius Borg Høiby , findet bald ein Ende. Wie norwegische Medien unter Berufung auf das Bezirksamt in Oslo berichten, soll das Urteil am 15. Juni verkündet werden. Dem 29-Jährigen droht eine lange Haftstrafe. Der wochenlange Prozess gegen Marius Borg Høiby war im März zu Ende gegangen. Der Norweger ist in 40 Punkten angeklagt – allein 20 davon beziehen sich auf eine Ex-Freundin, der er sich wegen eines Kontaktverbots nicht mehr nähern darf. Dem Norweger werden unter anderem vier Vergewaltigungen vorgeworfen. Die mutmaßlichen Opfer soll Mette-Marits Sohn bei den Taten gefilmt haben. Die Staatsanwälte hatten zum Ende des Prozesses sieben Jahre und sieben Monate Haft gefordert. Marius Borg Høibys Verteidiger hatten dagegen für eine Haftstrafe von eineinhalb Jahren plädiert. In Bezug auf die Vergewaltigungsanklagen sollte er freigesprochen werden, meinten die Anwälte. Marius Borg Høiby sitzt weiter in Untersuchungshaft Seit 2. Februar sitzt er nun in Untersuchungshaft, in ein paar Wochen wird klar sein, ob er weiterhin hinter Gittern bleiben wird. Der Beschuldigte hatte zuletzt zum wiederholten Male versucht, aus der Untersuchungshaft entlassen zu werden. Er beantragte, die Zeit bis zum Urteil mit einer Fußfessel im Hausarrest verbringen zu dürfen. "Absurd und unvernünftig": Marius Borg Høiby kritisiert Richter für Entscheidung Bei der Anhörung argumentierte er unter anderem mit den Haftbedingungen. "Ich sitze im Osloer Gefängnis in Einzelhaft. Ich habe extrem wenig menschlichen Kontakt, zwei oder drei Besuche pro Woche. Das ist sehr wenig." Er wolle näher bei seiner Familie und seinen Freunden sein. Seinen Gefängnisalltag bezeichnete er als "ziemlich hart". Der verantwortliche Richter lehnte den Antrag jedoch ab. Er begründete seine Entscheidung damit, dass Marius Borg Høiby in der Vergangenheit bereits gegen eine einstweilige Verfügung verstoßen hatte, indem er sein mutmaßliches Opfer trotz Verbots kontaktiert hatte. Außerdem seien viele Straftaten, die Mette-Marits Sohn vorgeworfen werden, in seiner Wohnung begangen worden. Sollte der Angeklagte mit Fußfessel entlassen werden, bestände zwar Hausarrest, er hätte jedoch Zugang zu seinem Laptop und seinem Handy.

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