Sparkasse: Urteil – Diese Klausel bei Sparverträgen ist ungültig
Verbraucherschützer haben einen Sieg vor dem Oberlandesgericht Hamburg errungen. Betroffene Kunden können nun Forderungen gegenüber der Bank geltend machen. Niederlage für die Hamburger Sparkasse , Sieg für die Verbraucherzentrale Hamburg . Das Oberlandesgericht der Hansestadt hat eine Klausel im Sparprodukt "Sparvertrag Festzins Sparen 60 Monate" der Sparkasse für ungültig befunden. Die Klausel schrieb vor: Wurde der Sparvertrag nicht rechtzeitig gekündigt, verlängerte sich dieser nach Ablauf der ursprünglichen 60 Monate um weitere fünf Jahre. Die Konditionen setzte dabei einseitig die Bank fest. Im vorliegenden Fall war der vereinbarte Zins von 0,25 Prozent nach der ersten stillschweigenden Verlängerung auf 0,01 Prozent pro Jahr gesenkt worden. "Das sind bei einem Sparbetrag von 1.000 Euro jährlich gerade einmal zehn Cent oder 50 Cent für 60 Monate", rechnet die Verbraucherzentrale vor. Eine Kündigungsmöglichkeit bestand für den Kunden nicht. Hierdurch werde der Kunde unangemessen benachteiligt, befand das Oberlandesgericht. "Automatische Verlängerungen von Sparverträgen ohne transparente Kündigungsmöglichkeiten sind inakzeptabel – insbesondere, wenn die Banken einseitig neue Konditionen festlegen können", kommentierte Sandra Klug, bei der Verbraucherzentrale Hamburg , zuständig für Geld und Versicherungen, das Urteil. Anspruch auf Rückzahlung Betroffene, deren Vertrag automatisch verlängert wurde, haben jetzt Anspruch auf Rückzahlung ihres gesamten eingezahlten Kapitals zuzüglich Zinsen, schreibt die Verbraucherzentrale. Die Verbraucherschützer haben einen Musterbrief erstellt , mit der Betroffene ihre Forderungen geltend machen können. Die Hamburger Sparkasse betonte, dass sie das kritisierte Produkt bereits seit Jahren nicht mehr im Neugeschäft anbiete. Das Nachfolgeprodukt enthalte keine Vertragsverlängerungsvereinbarung mehr, erklärte ein Sprecher dem "Hamburger Abendblatt". Entsprechend seien nur wenige Kunden von dem Urteil betroffen. Diese werde man in Kürze darüber informieren, dass auch bei ihnen die automatische Vertragsverlängerung nicht mehr angewendet werde. Im vorliegenden Fall, der zur Verhandlung geführt habe, sei der Kunde bereits informiert und ausgezahlt worden.