Steuerreform 2027: Steuerpläne zu Einkommenssteuer, Reichensteuer und Co.
Die Koalition will kleine und mittlere Einkommen entlasten, insbesondere Familien mit Kindern. Spitzenverdiener sollen dagegen stärker belastet werden. Die Bundesregierung plant eine Reform der Einkommensteuer . Nach der Einigung im Koalitionsausschuss sollen Steuerpflichtige mit kleinen und mittleren Einkommen ab dem 1. Januar 2027 entlastet werden. Die volle Wirkung soll die Reform ab 2028 entfalten. Im Mittelpunkt stehen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Familien mit Kindern. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums soll die "große Mehrheit der Steuerpflichtigen" künftig mehr Netto vom Brutto haben. Die Regierung begründet den Schritt mit den stark gestiegenen Kosten für Energie, Mobilität, Wohnen und den Alltag. Das geplante Entlastungsvolumen liegt bei rund zehn Milliarden Euro pro Jahr. Was konkret geplant ist Die Steuerentlastung soll über mehrere Hebel erfolgen. Vorgesehen sind unter anderem: eine Erhöhung des Grundfreibetrags, eine Erhöhung des Kinderfreibetrags, eine Erhöhung des Kindergeldes, eine Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrags, ein Abflachen des Einkommensteuertarifs im mittleren Bereich sowie eine spätere Anwendung des Spitzensteuersatzes. Nach dem Schreiben des Bundesfinanzministeriums soll der Spitzensteuersatz künftig erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 70.600 Euro greifen. Der Tarifbereich zwischen 17.800 Euro und 70.600 Euro soll dadurch etwas abgeflacht werden. Aktuell greift der Spitzensteuersatz ab 69.879 Euro. Wichtig: Bei diesen Beträgen geht es um das zu versteuernde Einkommen , nicht um das Bruttogehalt. Das zu versteuernde Einkommen liegt immer niedriger, weil etwa Werbungskosten, Vorsorgeaufwendungen, Freibeträge und weitere Abzüge berücksichtigt werden. Grundfreibetrag soll auf 12.900 Euro steigen Ein zentraler Bestandteil der Reform ist der Grundfreibetrag . Er soll nach Angaben des Finanzministeriums voraussichtlich in zwei Stufen bis 2028 auf 12.900 Euro steigen. Momentan liegt er bei 12.348 Euro. Der Grundfreibetrag stellt sicher, dass Einkommen bis zu einer bestimmten Höhe steuerfrei bleibt. Er soll das Existenzminimum schützen. Von einer Erhöhung profitieren grundsätzlich alle Einkommensteuerpflichtigen, weil ein größerer Teil des Einkommens steuerfrei bleibt. Die endgültige Höhe soll allerdings erst im Gesetzgebungsverfahren beziehungsweise nach Vorlage des Existenzminimumberichts festgelegt werden. Dieser wird jedes Jahr im Herbst erstellt. Kindergeld soll auf 272 Euro steigen Besonders stark sollen Familien mit Kindern profitieren. Das Kindergeld soll nach den bisherigen Plänen ebenfalls in zwei Stufen steigen – voraussichtlich bis auf 272 Euro im Jahr 2028. Auch der Kinderfreibetrag soll angehoben werden. Er liegt derzeit bei 6.828 Euro pro Kind. Hinzu kommt ein Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf von 2.928 Euro pro Kind. Eltern können allerdings nicht von Kindergeld und Kinderfreibetrag gleichzeitig profitieren. Das Finanzamt prüft bei der Steuererklärung automatisch, welche Variante günstiger ist. Arbeitnehmerpauschbetrag soll um 200 Euro steigen Auch Beschäftigte sollen unabhängig von Kindern entlastet werden. Der Arbeitnehmerpauschbetrag soll voraussichtlich um 200 Euro auf 1.430 Euro steigen. Derzeit beträgt er 1.230 Euro im Jahr. Der Arbeitnehmerpauschbetrag wird automatisch bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit berücksichtigt. Beschäftigte müssen Werbungskosten bis zu dieser Höhe nicht einzeln nachweisen. Eine Erhöhung senkt also das steuerpflichtige Einkommen vieler Arbeitnehmer. Wer höhere berufliche Ausgaben hat, kann diese gesondert in der Steuererklärung angeben und profitiert zusätzlich. Lesen Sie hier, was Sie alles als Werbungskosten absetzen können. So viel könnten Familien sparen Das Bundesfinanzministerium nennt erste Beispielrechnungen. Diese beruhen nach Ministeriumsangaben auf Schätzungen und den derzeit geltenden Sozialabgaben. Die Entlastung soll 2027 mit einer ersten Stufe beginnen und 2028 ihre volle Wirkung erreichen. Für Familien mit zwei Kindern ergeben sich demnach folgende jährliche Entlastungen im Vergleich zu heute: Haushalts-Bruttoverdienst pro Monat, zwei Kinder Geschätzte vollständige Entlastung 2028 im Vergleich zu heute Pflegekraft und Busfahrer (je 2.800 Euro brutto) + ca. 632 Euro Erzieher und Elektriker (je 3.200 Euro brutto) + ca. 642 Euro Lehrer und Ingenieur (je 5.000 Euro brutto) + ca. 678 Euro Alleinerziehende: Pflegekraft (2.800 Euro brutto) + ca. 468 Euro Alleinerziehende: Erzieher (3.200 Euro brutto) + ca. 471 Euro Alleinerziehende: Lehrer (5.000 Euro brutto) + ca. 496 Euro Im Koalitionspapier wird als Beispiel eine berufstätige Familie mit zwei Kindern und einem zu versteuernden Gesamteinkommen von 60.000 Euro genannt. Sie soll ab 2028 gegenüber heute um mehr als 600 Euro jährlich entlastet werden. Auch Personenunternehmen sollen profitieren Die Reform betrifft nicht nur klassische Arbeitnehmerhaushalte. Das Finanzministerium weist darauf hin, dass auch gewerbliche Personenunternehmerinnen und -unternehmer entlastet werden sollen – etwa Handwerksbetriebe. Das liegt daran, dass viele Selbstständige und Personenunternehmen der Einkommensteuer unterliegen. Änderungen am Einkommensteuertarif wirken daher auch bei ihnen. Spitzenverdiener sollen mehr zahlen Finanziert werden soll die Entlastung unter anderem durch höhere Belastungen für sehr hohe Einkommen. Der Höchststeuersatz, auch Reichensteuer genannt, soll künftig früher greifen und zusätzlich verschärft werden. Aktuell beginnt der Höchststeuersatz von 45 Prozent bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 277.826 Euro. Geplant ist, diesen Steuersatz zu splitten und einen zusätzlichen Satz einzuführen: 45 Prozent Einkommensteuer ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 Euro, 47 Prozent Einkommensteuer ab einem zu versteuernden Einkommen von 280.000 Euro. Das Bundesfinanzministerium spricht von einem "gerechten Beitrag" der höchsten Spitzeneinkommen. Ziel sei es, die große Mehrheit trotz notwendiger Haushaltskonsolidierung zu entlasten. Wichtig zu wissen: Wer mit seinem zu versteuernden Einkommen oberhalb dieser Grenzen liegt, zahlt nicht auf sein gesamtes Einkommen 45 oder 47 Prozent Steuern. Ein beliebter Denkfehler, den viele auch beim Spitzensteuersatz begehen. Sowohl der Höchst- als auch der Spitzensteuersatz fällt nur auf den Teil des Einkommens an, der die entsprechenden Grenzen im Steuertarif überschreitet. Niedrigere Einkommensteile werden niedriger besteuert. Der endgültig zu zahlende Steuersatz liegt also deutlich niedriger. Handwerkerbonus soll gekürzt werden Zur Gegenfinanzierung will die Koalition außerdem Steuersubventionen reduzieren. Eine Änderung betrifft Handwerkerleistungen. Bisher können von bestimmten Handwerkerkosten 20 Prozent steuerlich geltend gemacht werden – bis zu einer maximalen Steuerermäßigung von 1.200 Euro pro Jahr. Künftig soll der Satz auf 15 Prozent sinken. Der maximale Betrag würde damit auf 900 Euro pro Jahr fallen. Für Haushalte, die regelmäßig größere Handwerkerleistungen in Anspruch nehmen, wäre das eine spürbare Verschlechterung. Minijob-Pauschalsteuer soll steigen Auch bei Minijobs ist eine Änderung geplant. Der Pauschalsteuersatz soll von zwei auf fünf Prozent steigen. Das kann Minijobs für Arbeitgeber verteuern. Offen ist, wie stark sich das in der Praxis auswirkt – etwa bei kleinen Betrieben, Privathaushalten oder Branchen mit vielen geringfügig Beschäftigten. KfW soll zur Finanzierung beitragen Im Koalitionspapier ist zudem vorgesehen, dass die Kreditanstalt für Wiederaufbau in den Jahren 2027 und 2028 jeweils 500 Millionen Euro an Gewinnen abführt. Auch das soll zur Finanzierung des Gesamtpakets beitragen. Bund will Länder und Kommunen ausgleichen Weil Bund, Länder und Kommunen am Einkommensteueraufkommen beteiligt sind, führt die Reform nicht nur beim Bund zu Mindereinnahmen. Die Koalition kündigt deshalb an, Steuerausfälle von Ländern und Kommunen auszugleichen, soweit sie über die verfassungsrechtlich vorgeschriebenen Anpassungen beim Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag und Kindergeld hinausgehen. Gegengerechnet werden sollen allerdings Einnahmeverbesserungen, die Länder und Kommunen aus anderen steuerlichen Maßnahmen erzielen.